Neue Entwicklungen bei Sicherheitsventilen nach EN, AD/TRD oder ASME

In Europa dürfen Sicherheitsventile nur noch eingesetzt werden, wenn sie die Druckgeräterichtlinie (DGRL) 97/23 EG erfüllen. Dazu werden sie gemäß DGRL in Kategorie IV eingestuft und eine benannte Stelle prüft die Erfüllung der Anforderungen der DGRL nach einem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren ebenfalls aus der DGRL.

In einer Konformitätserklärung des Herstellers, die der Lieferung des Sicherheitsventils beigefügt wird, werden die angewandten harmonisierten Normen oder andere technische Regelwerke angegeben. Nur hierdurch ist letztlich zu erkennen, was die Grundlage für die CE-Zertifizierung ist und welche zertifizierten Eigenschaften sich daraus ableiten lassen. Das Tragen des CE-Zeichens auf dem Typenschild ist alleine hierfür nicht aussagekräftig.

Eine Gegenüberstellung der angewandten harmonisierten EN-Normen mit den technischen Richtlinien AD, TRD in diesem Beitrag zeigt im Vergleich Unterschiede in den zertifizierten Eigenschaften und in den Anwendungen von Feder-Sicherheitsventilen auf. Dies wird anhand des Beispiels einer neu entwickelten Produktreihe erläutert.

Als Ergänzung wird das ASME-Regelwerk im Vergleich berücksichtigt, da es außerhalb Europa eine bedeutende Rolle spielt.

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